Öffentliches Verfahrensverzeichnis
gemäß § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle: Wiens Elektro- und Haustechnik GmbH & Co. KG
2. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Wiens
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Wiens
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Schildeckstraße 47, 78665 Frittlingen
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Unternehmens ist die Auftragsabwicklung in den Servicebereichen:
- Elektrotechnik
- Haustechnik
- Industrieservice
- IT- und Datentechnik
- Klimatechnik
- Kundendienst
- Mobilfunkanlagen
- Alarmtechnik
In diesen aufgeführten Bereichen ist inbegriffen:
- Erfassung von personenbezogenen Daten
- Personenbezogene Stammdatenpflege
- Angebotserstellung
- Auftragsabwicklung
- Rechnungsstellung/Mahnwesen
- Aufrechterhaltung von Serviceverträgen Personalstammdatenpflege (z.B. Krankenversicherungen, Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a.)
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
- End bzw.- Privatkunden – Eine Datenübermittlung kann stattfinden an folgende Empfänger:
Lieferanten, Subunternehmer und Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften - Geschäftskunden – Eine Datenübermittlung kann stattfinden an folgende Empfänger:
Lieferanten, Subunternehmer und Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften - Lieferantendaten – Eine Datenübermittlung kann stattfinden an folgende Empfänger:
Keine Übermittlung. - Subunternehmer – Eine Datenübermittlung kann stattfinden an folgende Empfänger:
Keine Übermittlung. - Personaldaten- Eine Datenübermittlung kann stattfinden an folgende Empfänger:
Gesetzliche Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Berufsknappschaft, Finanzamt, Rentenversicherer und Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Versorgungsunternehmen),
- Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Vertrieb, Revision und IT/ORG.)
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
- Weitere externe Stellen wie z. B. Tochtergesellschaften oder Verbundunternehmen im Rahmen der Vermittlertätigkeit.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z. B. Mietvertrag, Pachtvertrag, Darlehensvertrag, Arbeitsvertrag etc.) erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Aktuell werden keine Daten an Drittstaaten übermittelt.